Impuls vom 02.05.2018

Ökumenisches JA zum Kreuz

Ökumenisches JA zum Kreuz

Bischof Dr. Rudolf Voderholzer und Regionalbischof Dr. Hans-Martin Weiss, Regensburg, zur Debatte um das Kreuz in öffentlichen Räumen staatlicher Einrichtungen

Aus Dankbarkeit für das gerade im Gedenkjahr der Reformation gewachsene ökumenische Vertrauen zwischen unseren Gemeinden und in christlicher Verantwortung für die Seelsorge an den Menschen in unserm Land möchten wir uns in einer gemeinsamen Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um das Kreuz äußern.
Die bayerische Staatsregierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder hat verfügt, dass im Eingangsbereich staatlicher Einrichtungen sichtbar ein Kreuz aufgehängt werden soll. Dieser Erlass hat wenig Lob und viel Kritik auf sich gezogen. Die öffentlich vorgebrachten Argumente gipfelten in dem Vorwurf der Instrumentalisierung eines religiösen Symbols für Wahlkampfzwecke.
Diese Meinung teilen wir nicht, sondern begrüßen und unterstützen, wenn das Kreuz im öffentlichen Raum präsent ist – auch und erst recht dort, wo politische und/oder administrative Verantwortung für unser Gemeinwesen wahrgenommen wird.
Für uns sind dabei die folgenden Gründe maßgeblich:
Das Kreuz ist ein kostbares Erinnerungszeichen. Es ruft in Erinnerung, dass das "Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen" zu den Grundwerten unseres Gemeinwesens und insbesondere unserer verfassungsmäßigen Ordnung gehört (vgl. die Präambel des Grundgesetzes). Die Väter und Mütter der Bayerischen Verfassung haben nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs und unter dem Eindruck der Selbstvergötzung des Staates mit den bekannten verheerenden Folgen für Europa und die ganze Welt dem Verfassungstext eine "Invocatio Dei" (Anrufung Gottes) vorangestellt und darüber hinaus die Ehrfurcht vor Gott als Bildungsziel formuliert. Dies geschah in der Überzeugung, dass eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft von Voraussetzungen lebt und auf Fundamenten aufbaut, die sie selbst nicht garantieren kann, um es mit Ernst-Wolfgang Böckenförde zu formulieren.
Historisch und sachlich betrachtet ist in unserer bayerischen Heimat die christliche Religion das Fundament der staatsbildenden Grundwerte. Das im christlichen Glauben gründende Wertesystem prägt und formt unsere Gesellschaft positiv, und zwar auch dort, wo ihr dies längst nicht mehr bewusst ist.
An die Botschaft des Kreuzes erinnert zu werden ist nicht nur zumutbar, sondern auch hilfreich, auch für jene, die diesen Glauben nicht teilen.
Das Kreuz steht stellvertretend und symbolisch für das vor-staatliche Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Kreuz bewahrt den Staat vor der Versuchung, sich totalitär des Menschen zu bemächtigen.
Das Kreuz erinnert alle Frauen und Männer, die im Dienst des Staates stehen, an ihre Verantwortung, der Würde und Freiheit der Menschen zu dienen.
Am Kreuz hängt der Grund unserer Menschenrechte.
Wir wissen auch, dass das Kreuz schon politisch und militärisch missbraucht wurde, und dass die Menschenrechte vor 200 Jahren zum Teil gegen die Kirchen zur Geltung gebracht wurden. Die Gründe dafür sind komplex und müssten eigens angeschaut werden. Fest steht aber auch, dass die Menschenrechte einen religiösen, jüdisch-christlichen Hintergrund haben. Die Menschenrechte widerspruchsfrei zu begründen, ist ohne den Rückgriff auf die Wirklichkeit Gottes kaum möglich, wie ein Blick in Staaten mit anderer geistig-geistlicher Tradition (z.B. China) zeigt.
Das öffentlich angebrachte Kreuz sichert die Grundlagen der Neutralität des Staates im Sinne der Freiheit der Religionsausübung. Das Kreuz Christi steht für Versöhnung, ja sogar für die Möglichkeit der Versöhnung von Tätern und Opfern. Das Kreuz steht für die Achtung der Würde jedes Einzelnen, besonders der Schwachen und Hilfsbedürftigen. Vor dem Kreuz als dem Zeichen der verwandelnden und erlösenden Kraft der Liebe muss sich niemand fürchten.
Der Philosoph Jürgen Habermas hat die Gefahr angedeutet, dass der freiheitlichdemokratische Rechtsstaat von seinen vorgegebenen religiösen Fundamenten "zehrt" und dass diese vielleicht einmal aufgezehrt sein könnten. So muss es jedem und jeder Verantwortlichen in der Politik ein Anliegen sein, für den Erhalt dieser dem Zusammenleben vorausliegenden Grundlagen Sorge zu tragen. Dass es mit dem Anbringen von Kreuzen alleine nicht getan ist, wird niemand bestreiten. Aber dieser symbolischen Selbstvergewisserung der eigenen Grundlagen nur unlautere Motive zu unterstellen, verkennt die Notwendigkeit einer auch zeichenhaften Vergegenwärtigung der religiösen Fundamente.
Wir sind jeder Politikerin und jedem Politiker dankbar für das öffentliche Bekenntnis zu den vorpolitischen Fundamenten unserer Gesellschaft. Wir sehen darin den Auftrag an alle Christinnen und Christen verwirklicht, unsere Gesellschaft positiv aus dem Geist des Evangeliums mitzugestalten. Wer sich auf das Kreuz beruft und unter das Kreuz stellt, wird sich auch an seinem Anspruch messen lassen.
Wir erinnern uns in diesen Tagen gerne an die Worte von Landesbischof Dr. Hermann von Loewenich, der 1995 deutlich machte, dass das Kreuz den Menschen davor bewahrt, sich selbst zu überschätzen und ihm den Weg zum Himmel weist: Das Kreuz "stellt uns alle in Frage, wenn wir uns eine Religion wünschen, die nur unserer Selbstbestätigung oder unserm eigenen Glück dient. Es redet ja von Gericht und Gnade, darum kann es für jeden von uns auch zum Ärgernis und zur Torheit werden. Es warnt uns vor Missbrauch, es warnt uns davor, unsere Bäume in den Himmel wachsen lassen zu wollen. Allein das Kreuz verbindet uns mit dem Himmel. Es ist eine Gotteskraft – sagt der Apostel Paulus – und sie verhilft uns, unser Kreuz auf uns zu nehmen und im Geist Jesu Christi menschlich zu handeln."
Diesem Zuspruch und diesem Anspruch fühlen wir uns in unserem gemeinsamen ökumenischen Anliegen verbunden. Wir hoffen auf eine freundliche und hilfreiche Diskussion über die angesprochenen Sachfragen.

Regensburg den 3. Mai 2018
Dr. Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg
Dr. Hans-Martin Weiss, Regionalbischof im Kirchenkreis Regensburg